Cookies

Diese Seite verwendet Cookies, für die eine Zustimmung erforderlich ist.

Schwierigkeiten nach dem Pferdekauf

27. Oktober 2022

Der Kauf eines Pferdes ist mit vielen Hoffnungen verbunden. Nicht selten jedoch erlebt die Käuferin oder der Käufer eine böse Überraschung sobald das Pferd im eigenen Stall steht. Das Pferd lässt sich nicht mehr aufhalftern, lässt sich nicht mehr satteln oder nicht mehr verladen. Und schnell entsteht dann die Diskussion mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer, wie weiter.

Grundsätzlich kommen bei Fragen zu Mängeln an einem Kaufobjekt die obligationenrechtlichen Regeln zur Sachgewährleistung zum Tragen. Es gilt, dass die Verkäuferin oder der Verkäufer die Haftung für das Vorhandensein von zugesicherten Eigenschaften und dafür, dass die Sache keine Mängel hat, die ihren Wert und ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch vermindern oder aufheben, übernimmt. Dieser Anspruch gilt für Mängel die beim Kauf bereits vorhanden aber in diesem Zeitpunkt noch nicht sichtbar waren.

Das Pferd gilt im rechtlichen Kontext zwar als Sache, aber das Gesetz hat die Gewährleistungspflicht der Verkäuferin oder des Verkäufers beim Pferdekauf eingeschränkt. Es besteht nur eine Haftung, wenn die Verkäuferin oder der Verkäufer dies schriftlich zugesichert hat oder wenn die Käuferin oder der Käufer absichtlich getäuscht worden ist. Das Gesetz berücksichtigt dabei, dass ein Tier entgegen der rechtlichen Kategorisierung eben keine Sache ist, sondern dass bereits eine schlechte Erfahrung im neuen Stall dazu führen kann, dass ein Pferd sich nicht mehr verladen lässt, obwohl es vorher immer brav in den Anhänger gestiegen ist. Es ist also deutlich schwieriger Mängel an einem Pferd als an einem Auto geltend zu machen. Das bringt viele Probleme mit sich, weil die meisten Käuferinnen und Käufer Privatpersonen sind, die einen Freizeit- und Sportpartner suchen.

Wenn Sie nach dem Kauf des Pferdes Mängel feststellen, müssen Sie diese, so schnell wie möglich, spätestens innert neun Tagen, der Verkäuferin oder dem Verkäufer schriftlich per Einschreiben mitteilen. Ausserdem empfiehlt es sich bei komplexeren Fällen, eine rechtliche Beratung beizuziehen.

Frau Milena Peter ist als Rechtsanwältin auf das Pferderecht spezialisiert und bietet Ihnen in solchen schwierigen Situationen gerne die nötige rechtliche Unterstützung.

Ihre Ansprechperson

Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie gerne!